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Höchstpreis
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Höchstpreise (englisch price ceiling, umgangssprachlich Preisdeckel als LehnĂŒbersetzung von englisch cap price) sind in der Wirtschaft ein Instrument der staatlichen Marktregulierung durch Preisgrenzen, bei denen ein bestimmter Preis nicht ĂŒberschritten, wohl aber unterschritten werden darf. Als staatlich festgelegte (administrierte) Preisobergrenze werden sie teilweise auch als Garantiepreis bezeichnet. Gegensatz sind die Mindestpreise.

Contents

‱ Geschichte
‱ Arten

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Allgemeines

In der Umgangssprache werden Höchstpreise durch Wortkombinationen wie „-Bremse“, „-Bindung“, „-Deckel“ oder „-Stop“ umschrieben, so dass auch eine „Gaspreisbremse“ oder „Strompreisbremse“, Preisbindungen oder Preisstopps nichts anderes als Höchstpreise sind. Allerdings können die in Deutschland vom Herbst 2022 bis 31. Dezember 2023 praktizierten Gas- und Strompreisbremsen nicht direkt aus dem unten dargestellten Modell des Marktgleichgewichtes abgeleitet werden. In diesem Modell wird angenommen, dass der Höchstpreis fĂŒr Nachfrager und Anbieter gelte. Die Gas- und Strompreisbremsen stellten jedoch einen asymmetrischen wirtschaftspolitischen Eingriff dar. Sie garantierten den Nachfragenden bis zu einer bestimmten Absatzmenge den niedrigen Höchstpreis und zugleich dem Anbieter den höheren Markt- bzw. Vertragspreis. Der Staat bezahlte den Gas- und Stromanbietern die Differenz zwischen Vertrags- bzw. Marktpreis und dem „gebremsten“ Preis. Die Preisbremsen sind also nicht identisch mit dem „Höchstpreis“ des klassischen Gleichgewichtsmodells. Sie sind eine Preissubvention des Staates aus Steuermitteln.

In marktwirtschaftlichen Systemen können Marktpreise auf freien MĂ€rkten unbegrenzt schwanken, denn sie sind ausschließlich den Markt- und Preismechanismen von Angebot und Nachfrage und der freien Preisbildung unterworfen. Dabei kann es jedoch zum Marktversagen kommen, das sich auch in extrem hohen oder extrem niedrigen Preisen Ă€ußern kann. Dann kann die Wirtschaftspolitik zunĂ€chst durch moralische Appelle oder – im Falle der Nichtbeachtung durch die Marktteilnehmer – auch ausnahmsweise gesetzliche oder behördlich angeordnete Maßnahmen durch Höchst- oder Mindestpreise ergreifen. Es handelt sich dabei um systemwidrige und nicht marktkonforme Markteingriffe,cite-ref-1[1] weil Höchst- oder Mindestpreise die freie Preisbildung außer Kraft setzen. Die EinfĂŒhrung von Höchstpreisen dient dem Nachfragerschutz, die Setzung von Mindestpreisen dem Anbieterschutz.

Geschichte

Höchstpreise gab es bereits in der Antike. Kaiser Diokletian schrieb im Jahre 301 durch sein Höchstpreisedikt Höchstpreise fĂŒr Waren und Dienstleistungen vor,cite-ref-2[2] deren Überschreitung in der ultima ratio mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Im Mittelalter wurden Höchstpreise manchmal in Kirchenmauern eingemeißelt.cite-ref-3[3] In den damals hĂ€ufigen Mangellagen war es selbstverstĂ€ndlich, dass die Behörden fĂŒr lebensnotwendige GĂŒter Höchstpreise festsetzten. Bei den Getreidepreisen aus England und Antwerpen ließen sich drei Zyklen mit Höchstpreisen in den Jahren 1367, 1369/70 und 1374 unterscheiden.cite-ref-4[4] Der Konstanzer Stadtrat sah sich zu Beginn des Jahres 1415 genötigt, Höchstpreise festzusetzen, und zwar fĂŒr Getreide und Brot, das nicht nur in Konstanz selbst gebacken, sondern mit Karren und mit Schiffen auf den Konstanzer Markt gebracht wurde; sodann fĂŒr Bohnen, Linsen, Gerste, Zwiebeln, RĂŒben und Weißkohl, desgleichen fĂŒr Weine.cite-ref-5[5]

Maximilien de Robespierre fĂŒhrte auf Druck der Sansculotten und zur Versorgung der Armee im Mai 1793 durch das Maximumgesetz Höchstpreise fĂŒr Getreide ein, im September 1793 folgte dann das „Große Maximum“ (französisch grande maximum), das nicht nur Lebensmittel, sondern auch die Löhne betraf und fĂŒr dessen Missachtung die Todesstrafe drohte.

Im August 1914 verabschiedete der Reichstag zur Vorbereitung der Wirtschaft auf den Kriegsfall auch ein „Gesetz betreffend Höchstpreise“. Es ermĂ€chtigte die Behörden, Höchstpreise fĂŒr MassengĂŒter und GegenstĂ€nde des tĂ€glichen Bedarfs festzusetzen, um Preissteigerungen zu verhindern, die nicht „in der Natur der VerhĂ€ltnisse begrĂŒndet sind“. Erst die administrativen Höchstpreise machten eine Unterscheidung zwischen offener und gestauter (verdeckter) Inflation erforderlich.

Im Dirigismus des Sozialismus oder der Zentralverwaltungswirtschaft sind Höchstpreise systemimmanent und allgegenwĂ€rtig. Sie sollen vor allem die Verbraucher schĂŒtzen, indem der Staat insbesondere die Preisobergrenze fĂŒr GrundbedĂŒrfnisse (Lebensmittel, Wohnungsmiete, Heizung oder ÖPNV) oder HaushaltsgegenstĂ€nde administrativ festlegt,cite-ref-6[6] um einkommensschwachen Bevölkerungsschichten das Finanzrisiko zu vermindern. In der ehemaligen DDR war staatlich geregelt, dass Preise ein bestimmtes Niveau nicht ĂŒbersteigen dĂŒrfen. Die Subventionierung von Lebensmitteln, Energie, Miete und Fahrpreisen galt als GegenstĂŒck zur kapitalistischen Lohn-Preis-Spirale. So gab es in der DDR bis zur Wende im MĂ€rz 1990 Höchstpreise fĂŒr Haushaltsstrom und Haushaltsgas, wĂ€hrend die Höchstpreise fĂŒr Heizenergie des Haushaltsbedarfs bis April 1991 galten.cite-ref-7[7]

Funktionsweise

Bei zu knappem Angebot steigen die Marktpreise so stark, dass die angebotenen GĂŒter oder Dienstleistungen fĂŒr breite Verbraucherschichten unerschwinglich werden. Die hohen Marktpreise begĂŒnstigen damit die Anbieter und benachteiligen die Nachfrager. Marktbedingte Knappheit des Angebots (etwa wegen Missernten, ProduktionsengpĂ€ssen, Monopolbildung, auch beim natĂŒrlichen Monopol) oder durch externe Ereignisse (Naturkatastrophen, Kriege, Ölpreiskrise) fĂŒhren zu deutlichen Preissteigerungen, bis der Staat durch Marktregulierung eingreift, um mit Hilfe von Höchstpreisen weitere Preissteigerungen zu verhindern. Höchstpreise werden eingefĂŒhrt, um Produzenten- und/oder Faktorrenten zu verhindern oder sie an die Konsumenten umzuverteilen.

Höchstpreise ( q 1 ) {\displaystyle (q1)} liegen unter dem Gleichgewichtspreis ( p ∗ ∗ , q ∗ ∗ ) {\displaystyle (p*,q*)} , sogar auch unter den Herstellungskosten. Dadurch wird es fĂŒr die Anbieter unattraktiv, ihr Angebot zu erhöhen, vielmehr ist sogar eine weitere Angebotsverknappung zu beobachten, die die Preissituation noch verschĂ€rft. Weil in der frĂŒheren DDR die Wohnungsmieten (Höchstpreise) nicht ausreichten, um die HĂ€user instand zu halten, verfielen die Bauten (Angebotsverknappung).cite-ref-8[8] Höchstpreise verhindern, dass die Preise bis auf das Marktgleichgewicht steigen, wĂ€hrend Mindestpreise verhindern, dass die Preise bis auf das Marktgleichgewicht fallen. Preisstopps wĂ€hrend einer Inflation oder Hyperinflation haben den Charakter von Höchstpreisen,cite-ref-9[9] wenngleich sie meist alle Waren oder Dienstleistungen (auch Löhne durch gleichzeitigen Lohnstopp) erfassen, wĂ€hrend Höchstpreise nur bestimmte Waren betreffen. WĂ€hrend des Preisstopps verschieben sich meist die Knappheitsrelationen, was in den Preisen nicht zum Ausdruck kommt. Daher ergeben sich nach Ablauf des Preisstopps oft drastische PreisĂ€nderungen durch aufgestaute Inflation.

Arten

Hier einige Beispiele fĂŒr Höchstpreise:

Zinsreglementierung 1937

In Deutschland gab es seit Januar 1937 eine staatliche Zinsreglementierung, die mit Hilfe der „Zinsverordnung“ den Kreditinstituten im „Sollzinsabkommen“ HöchstzinssĂ€tze vorschrieb, die im KreditgeschĂ€ft nicht ĂŒberschritten und im „Habenzinsabkommen“ beim EinlagengeschĂ€ft maximal vergĂŒtet, aber auch unterschritten werden durften. Sollzinsen und Habenzinsen blieben dadurch stabil. Diese Zinsverordnung endete im April 1967. In der WĂ€hrungspolitik stellen die im Juli 1944 eingefĂŒhrten Wechselkursbandbreiten bei FremdwĂ€hrungen Mindest- oder Höchstpreise dar, die durch Devisenmarktintervention der Zentralbanken eingehalten werden. Erreicht eine WĂ€hrung den Höchstpreis („oberer Interventionspunkt“), muss die betroffene Zentralbank durch Verkauf von Devisen eingreifen. Zwischen 1948 und 1958 gab es einen Höchstpreis fĂŒr Kohle, um das allgemeine Preisniveau zu stabilisieren,cite-ref-10[10] bis September 1963 bestand ein Höchstpreis fĂŒr Trinkmilch.cite-ref-11[11] 1950 erließ die Bundesregierung Rechtsnormen, „Anordnung PR Nr. 31/50 und PR Nr. 32/50“ ĂŒber Höchstpreise fĂŒr Kupfer und Zink.cite-ref-12[12]

Ölpreiskrise 1972

Die Ölpreiskrisen nach Oktober 1973 und nach Januar 1979 fĂŒhrten zwar zu einer drastischen Verknappung und Verteuerung der Kuppelprodukte wie Benzin oder Heizöl, doch reagierten die betroffenen Staaten anstatt mit Höchstpreisen durch BeschrĂ€nkungen der Nachfrage. Das deutsche Energiesicherungsgesetz verhĂ€ngte an vier autofreien Sonntagen, beginnend mit dem 25. November 1973, ein allgemeines Fahrverbot und fĂŒhrte fĂŒr sechs Monate generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen (100 km/h auf Autobahnen, ansonsten 80 km/h) ein.cite-ref-13[13]

Mietpreisbindung

Der knappe Wohnraum löste immer wieder Mietpreisbindungen aus.cite-ref-14[14] Die erste staatliche Preisbindung der Miete erfolgte durch das Reichsmietengesetz vom MĂ€rz 1922, im Oktober 1936 wurden von den Nationalsozialisten ein Mietpreisstopp verhĂ€ngt und weitere Mietpreisbehörden eingerichtet.cite-ref-15[15] Ab August 1963 durften die Vermieter in Westdeutschland ihre Mietforderung „angemessen“ bis zu einem Höchstsatz von 25 Prozent erhöhen, ab 1964 gab es auch fĂŒr Altbaumieten keine Höchstgrenzen mehr.cite-ref-16[16] Seit Juni 2015 ist das als Mietpreisbremse bekannte Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft, wonach in einem so genannten „angespannten Wohnungsmarkt“ die verlangte Miete höchstens 10 % ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen darf (§ 556d BGB).

Preisabsprachen, Preiskartell

Höchstpreise können jedoch auch das Ergebnis eines verbotenen Preiskartells sein. Hierbei treffen Wettbewerber untereinander unzulĂ€ssige Preisabsprachen mit dem Ziel, bestimmte Produkte nicht ĂŒber einem Höchstpreis zu verkaufen.

Wirtschaftliche Aspekte

Höchstpreisregulierungen fĂŒr einzelne lebenswichtige GĂŒter werden in der Regel dann eingefĂŒhrt, wenn in Mangelsituationen eine Verteilung der vorhandenen GĂŒter unter die Nachfrager mit Hilfe des Preises und damit aufgrund der begrenzten ZahlungsfĂ€higkeit der Nachfrager als unbefriedigend und ungerecht empfunden wird.cite-ref-17[17]

Höchstpreise zielen darauf ab, sozial oder volkswirtschaftlich unerwĂŒnschte Gewinne zu vermeiden.cite-ref-18[18] Durch Höchstpreise sinkt die Produzentenrente gegenĂŒber dem Marktgleichgewicht, wĂ€hrend die Konsumentenrente entsprechend steigt.cite-ref-19[19]

Beim Höchstpreis unterbleibt die gewĂŒnschte Ausweitung des Angebots. So macht beispielsweise die Mietpreisbindung wegen limitierter Mietrendite den Wohnungsbau unattraktiv, es entsteht ein VerkĂ€ufermarkt, bei dem die Verhandlungsmacht beim VerkĂ€ufer (Vermieter) liegt.

Mit der EinfĂŒhrung von Höchstpreisen ist oft eine Rationierung verbunden, es werden Bezugsscheine ausgeteilt, Wartelisten oder Warteschlangen sind die Folge. Es entsteht ein NachfrageĂŒberschuss, auch weil fĂŒr die Anbieter die Produktion betroffener Waren unattraktiv wird und sie deshalb ihr Angebot verknappen.

Die Einhaltung der verordneten Höchstpreise fĂŒhrt dazu, dass mit Höchstpreisen fĂŒr die Nachfrager eine Preisgrenze verbunden ist, so dass sie mit weiteren – ĂŒber den Höchstpreis hinausgehenden – Preissteigerungen nicht rechnen mĂŒssen. Eine Überschreitung der Höchstpreise wird oft mit Strafe (etwa Bußgeld) bedroht, es entsteht schließlich ein Schwarzmarkt, auf dem die Höchstpreise ĂŒberschritten werden.

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Bernhard Beck: Wohlstand, Markt und Staat: Eine EinfĂŒhrung in die Volkswirtschaftslehre, 2008, S. 119.
cite-note-22. ↑ Horst Callies: Studienbuch Geschichte, Band 1, 2003, S. 296.
cite-note-33. ↑ Hartmut Boockmann: EinfĂŒhrung in die Geschichte des Mittelalters, 2007, S. 58.
cite-note-44. ↑ Wilhelm Abel: Strukturen und Krisen der spĂ€tmittelalterlichen Wirtschaft, 1980, S. 69.
cite-note-55. ↑ Helmut Maurer: Konstanz im Mittelalter, Band 2, 1989, S. 13.
cite-note-66. ↑ Ulfried Weißer: Erfolgsmodell Soziale Marktwirtschaft, 2017, S. 283.
cite-note-77. ↑ Helmut Gröner, Erhard Kantzenbach, Otto G. Mayer: Wirtschaftspolitische Probleme der Integration der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik, 1991, S. 206.
cite-note-88. ↑ Ulfried Weißer, Erfolgsmodell Soziale Marktwirtschaft, 2017, S. 283
cite-note-99. ↑ Andreas Forner: Volkswirtschaftslehre: EinfĂŒhrung in die Grundlagen, 1992, S. 190.
cite-note-1010. ↑ Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2003, S. 163.
cite-note-1111. ↑ Josef Löffelholz: Repetitorium der Betriebswirtschaftslehre, 1967, S. 491.
cite-note-1212. ↑ Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 11. April 2018.
cite-note-1313. ↑ Verordnung ĂŒber Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen fĂŒr Motorfahrzeuge vom 19. November 1973, BGBl. I, S. 1676.
cite-note-1414. ↑ Horst Siebert, Oliver Lorz: EinfĂŒhrung in die Volkswirtschaftslehre, 2007, S. 103 f.
cite-note-1515. ↑ DMB Mieterbund Nordhessen e. V., Daten zur Geschichte der Mieterbewegung
cite-note-1616. ↑ Der Spiegel vom 14. August 1963, Ein zweites Wunder.
cite-note-1717. ↑ JĂŒrgen Franke: GrundzĂŒge der Mikroökonomik, 1996, S. 31 f.
cite-note-1818. ↑ Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon, Band 3, 1984, Sp. 2066.
cite-note-1919. ↑ Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 2005, S. 177.